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Clifford Chance

Clifford Chance

Finance

Deutschland

Unsere Bank- und Kapitalmarktrechtspraxis ist eine marktführende Praxisgruppe mit erstklassigen Referenzen in Deutschland. Wir arbeiten eng mit anderen Praxisbereichen und Büros im gesamten globalen Netzwerk zusammen, um lokale Expertise mit internationalen Best Practices zu verbinden.

An den drei deutschen Standorten Frankfurt am Main, Düsseldorf und München stehen Ihnen über 100 nach deutschem, englischem und US-amerikanischem Recht qualifizierte Anwälte (darunter sechzehn Partner) mit juristischem Rat zur Seite. Wir beraten Sie sowohl im nationalen als auch im internationalen Kontext, sei es hinsichtlich Ihres Tagesgeschäfts oder in Bezug auf spezifische Transaktionen. Das Bank- und Kapitalmarkt-Team leitet regelmäßig Beratungsteams bei Transaktionen in Russland und der GUS, Zentral-, Süd- und Osteuropa (mit besonderer Fokus auf Türkei), dem Mittleren Osten, Asien, Afrika sowie Nord- und Südamerika.

Unsere Anwälte sind mit den Entwicklungen auf den deutschen und internationalen Finanz- und Kapitalmärkten vertraut und gestalten diese aktiv mit. Kombiniert mit dem gesamten Leistungsspektrum, der Sektorexpertise und der geographischen Reichweite der Sozietät ermöglicht dies dem Team, proaktiv zu arbeiten und schnell pragmatische und wirtschaftlich zugeschnittene Lösungen zu liefern.

Wir beraten führende Finanzinstitute, Investoren, Unternehmen und Aufsichtsbehörden. Unsere Expertise umfasst:

Asset Finance

Wir beraten bei Transaktionen aller Asset-Klassen, sowohl im englischen als auch im deutschen Recht. Unsere Expertise umfasst neben Flugzeug- und Immobilienfinanzierungen unter anderem die Sektoren Schifffahrt, Schienenverkehr und Luftfahrt. Mithilfe des globalen Clifford Chance-Netzwerks begleiten wir regelmäßig höchst komplexe, multinationale Mandate, wie beispielsweise grenzüberschreitende Leasing-Transaktionen. Zu unseren Mandanten gehören unter anderem Kreditgeber, Leasinggeber, Fluggesellschaften, Eigenkapitalinvestoren, Fonds und Emissionshäuser.

Kapitalmarktrecht (Debt & Equity)

Unser Team berät bei allen Produkt- und Transaktionsarten wie Börsengängen/IPOs, Kapitalerhöhungen mit Börsenzulassung, Sekundär- und Privatplatzierungen (inkl. nach U.S. rule 144A), SEC-registrierten Angeboten, ADRs/GDRs, Eurobonds, EMTN und ECP Programmen, Zertifikaten, Wandelanleihen, Hybridanleihen, High Yield, grüne und strukturierten Anleihen sowie Schuldscheindarlehen. Zu den Kompetenzen gehört auch die Umstrukturierung von zugrunde liegenden Basiswerten bei Zertifikats-, Darlehens- und Ertragsbeteiligungsformen für private und institutionelle Investoren. Mandanten sind Emittenten, verkaufende Aktionäre, Garantiegeber, Banken sowie Börsen und Aufsichtsbehörden.

Kredite und Akquisitionsfinanzierung

Wir beraten bei allen Arten von Akquisitions- und Unternehmensfinanzierungen, Restrukturierungen von Finanzierungen, Unitranche-Finanzierungen (einschließlich Super Senior-Strukturen), Finanzierungen öffentlicher Übernahmen, Mezzanine-, Second Lien- und PIK-Finanzierungen, sowie Umstrukturierungen, Rekapitalisierungen, Infrastrukturfinanzierungen und "Public-to-Private"-Transaktionen – national und grenzüberschreitend. Das Team besteht aus deutschen und englischen Anwälten und ist eines der größten, leistungsstärksten und etabliertesten Teams dieser Art in Deutschland. Zu unseren Mandanten gehören Finanzinstitute und Industrieunternehmen mit privatem oder öffentlich-rechtlichem Hintergrund, Private Equity-Häuser, Direct Lending Funds und sonstige Fonds sowie Industrieverbände und Aufsichtsbehörden.

Projektfinanzierung (Energie und Infrastruktur)/PPP

Unser Projektfinanzierungsteam ist, als das größte auf dem deutschen Markt, einzigartig in seiner weltweiten Reichweite und Beratungsvielfalt. Wir beraten nach deutschem und englischem Recht bei nationalen sowie grenzüberschreitenden Transaktionen, unter anderem in Europa und der Türkei, Russland und der GUS, dem Mittleren Osten und in Afrika. Unser Team begleitet Sponsoren/Projektgesellschaften, Regierungen und örtliche Behörden, multilaterale Institutionen, Entwicklungsgesellschaften, Exportkreditversicherer, Banken und Anleiheversicherer (monoliner), Investoren, Pensionsfonds, spezialisierte Kreditgeber, und multilaterale Kreditnehmer. Ein besonderer Schwerpunkt liegt dabei auf Projekten im Energiesektor und Erneuerbaren Energien sowie Infrastruktur- und PPP-Projekten, wie beispielsweise Flughäfen, Straßen, Häfen und Pipelines. Wir bieten integrierte Rechtslösungen in allen Projektphasen.

Verbriefung/Strukturierte Finanzierung

Unsere Anwälte haben den deutschen Verbriefungsmarkt seit seiner Entstehung Anfang der 1990er Jahre begleitet und maßgeblich mitgestaltet. Sie beraten sowohl im deutschen als auch im englischen Recht bei klassischen Verbriefungen und ABCP Conduits sowie bei EZB-Repo-Geschäften, ABS-Restrukturierungen, Portfolio-Verkäufen, Cashflow und synthetischen Transaktionen und Repackagings. Zu unseren Mandanten gehören Originatoren, Servicer, Asset- und Portfolio-Manager, Swap-Parteien, Treuhänder, Investoren, Unternehmen und Liquiditätsbanken. Mitglieder unseres Teams sind an Industriegruppen und bei marktspezifischen und regulierungsrechtlichen Initiativen aktiv beteiligt, unter anderem im Verbriefungsforum der True Sale International GmbH oder dem Blockchain Bundesverband.

Derivate

Unsere Anwälte beraten zu allen Aspekten von Derivate-Produkten, etwa börsenmäßig gehandelte Instrumente, Darlehensgeschäfte mit derivativen Anteilen, OTC-Geschäfte und strukturierte Wertpapiere. Sie begleiten Mandanten in Bezug auf Regeln und Bedingungen für börsenmäßig gehandelte Produkte, standardisierte und individuell zugeschnittene Vertragsbedingungen für OTC-Produkte und börsenmäßig gehandelte Produkte und deren Dokumentationsstrategien, Besicherung von Derivat-Positionen, Fragestellungen im Zusammenhang mit der Anwendung von Derivaten, einschließlich eigenkapitalbezogener Beratung, Steuer- und Buchführungsberatung sowie in Insolvenzsituationen, einschließlich Netting und Durchsetzbarkeit einzelner Positionen.

Aufsichtsrecht

Als eine der wenigen Kanzleien in Deutschland mit einer vollumfänglichen Aufsichtsrechtspraxis bieten wir umfassende Expertise im Bank- und Versicherungs- sowie Börsenaufsichtsrecht und beraten nationale und internationale Akteure zu Insiderfragen und Marktmanipulation, Kapitalmarktpublizität und Prospektfragen, Finanzberatung und -vertrieb, Compliance und Outsourcing sowie bei Erlaubnis- und etwaigen Folgepflichten. Insbesondere nach Marktumbrüchen wie sie nach Finanzkrisen oder dem Brexit zu beobachten sind, berät das Team bedeutende Institute in Bezug auf Status und Fortentwicklung ihrer internen Organisation, ihr Risikomanagement und einzelne Investments.

Investmentrecht/Asset Management

Unser Tätigkeitsspektrum umfasst die produktbezogene Beratung bei traditionellen und innovativen Fondstransaktionen, die allgemeine investmentspezifische und steuereffiziente Beratung bei Gründung, Betrieb, Organisation, Fusionen oder Liquidation von Investmentgesellschaften sowie Vertriebsfragen bei SICAVs, SIFs, FCPs und anderen Investmentvehikeln. Neben klassischen Publikums- und Spezialfonds beraten wir Immobilienfonds, Investment-AGs, Hedgefonds und geschlossene Fonds. Wir sind bei der Strukturierung von fondsgebundenen Lebensversicherungen, Riester- und Rürup-Produkten sowie fondsbezogenen Zertifikaten tätig, außerdem bei der europaweiten Börsenzulassung von ETFs, der Beratung von global tätigen Primebrokern, bei Fragen des Custodian-/Depotbankrechts, des Outsourcings, des Prospekt- und Prospekthaftungsrechts sowie des Wertpapier- und Wertpapierverwahrrechts.

Restrukturierung und Insolvenz

Bei uns finden Sie ein erstklassiges Team von Rechtsanwälten, Steuerberatern und Wirtschaftsprüfern, das neben der rechtlichen und betriebswirtschaftlichen Expertise über langjährige Erfahrung in der Restrukturierungsberatung verfügt. Wir begleiten Unternehmen, deren Eigentümer und Kreditgeber bei der rechtlichen und finanziellen Restrukturierung von Unternehmen, bei Refinanzierungen, Sanierungen, Kauf oder Verkauf von Unternehmen oder Unternehmensteilen in oder vor der Insolvenz und bei grenzüberschreitenden Insolvenzen.