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Clifford Chance vertritt INTEGRITAS erfolgreich in Verfahren gegen Produkte sowie hunderte Werbeaussagen und Kennzeichnungsverstöße im Bereich gewichtskontrollierender Ernährung

13 August 2025

Clifford Chance vertritt INTEGRITAS erfolgreich in Verfahren gegen Produkte sowie hunderte Werbeaussagen und Kennzeichnungsverstöße im Bereich gewichtskontrollierender Ernährung

Die globale Anwaltssozietät Clifford Chance ist für INTEGRITAS - Verein für lautere Heilmittelwerbung e.V., ein Selbstkontrollorgan der Arzneimittelindustrie, erfolgreich beim Landgericht Berlin gegen eine unzulässige großangelegte Kampagne zur Vermarktung, Kennzeichnung, Formulierung und Bewerbung von Produkten zur gewichtskontrollierenden Ernährung vorgegangen.

Gegenstand der Auseinandersetzung waren zur gewichtskontrollierenden Ernährung bestimmte Stoffwechsel-Shakes der in Berlin ansässigen MetaFlow GmbH. MetaFlow hatte die betreffenden Produkte gleichzeitig als Mahlzeitersatz und Tagesrationen zur gewichtskontrollierenden Ernährung vermarktet, dabei Inhaltsstoff- und Kennzeichnungsvorgaben missachtet und zahlreiche rechtswidrige Werbeaussagen und Videos einschließlich Testimonials namhafter Schauspieler verwendet.

Auf Antrag von INTEGRITAS wurden MetaFlow in einem einstweiligen Verfügungsverfahren vor dem Landgericht Berlin daraufhin nicht nur der Vertrieb der Produkte mit dualer Zweckbestimmung als Mahlzeitersatz und Tagesrationen, sondern auch mehr als 200 unzulässige Werbeaussagen sowie Kennzeichnungs- und Formulierungsverstöße untersagt.

Für Mahlzeitersatz und Tagesrationen zur gewichtskontrollierenden Ernährung gelten strenge europarechtliche Vorgaben zum Schutz der speziellen Verbrauchergruppen, für die diese Produkte bestimmt sind. Während Tagesrationen als Lebensmittel mit einer besonderen Zusammensetzung einer kalorienarmen Ernährung zur Gewichtsverringerung dienen und die tägliche Nahrungsmittelration vollständig ersetzen sollen, dürfen Mahlzeitersatzprodukte im Rahmen einer kalorienarmen Ernährung höchstens anstelle von bis zu zwei der täglichen Hauptmahlzeiten konsumiert werden, um so das Gewicht nach einer Gewichtsabnahme zu halten oder eine Gewichtsabnahme zu fördern.

Einer der Kernstreitpunkte in dem Gerichtsverfahren war u.a. die bisher ungeklärte Frage, ob Lebensmittel zur gewichtskontrollierenden Ernährung nach den einschlägigen europarechtlichen Vorgaben mit einer dualen Zweckbestimmung gleichzeitig als Mahlzeitersatz und Tagesrationen vertrieben werden können. Nach der von INTEGRITAS mithilfe von Clifford Chance in dem Verfahren erfolgreich vertretenen Rechtsauffassung stehen beide Produktkategorien in einem Exklusivitätsverhältnis zueinander. Das Verfahren ist damit über den konkreten Fall hinaus auch allgemein für die Einordnung und Abgrenzung der betreffenden Produktkategorien von Bedeutung.

Das Clifford Chance-Team bestand aus Partner Dr. Gunnar Sachs und Associate Pia-Sophie Weber (beide Corporate, Healthcare & Life Sciences, Düsseldorf).

Das Inhouse-Team auf Seiten von INTEGRITAS bestand aus den Rechtsanwältinnen Lena Müllen (Geschäftsführung) und Vera Strecker sowie Andrea Schmitz (Justiziarin, Leiterin Abteilung Recht, Pharma Deutschland). Zu den Mitgliedern von INTEGRITAS zählen neben dem Verband Pharma Deutschland e.V., dem Bundesverband der Pharmazeutischen Industrie e.V. und dem Bundesverband spezielle Lebensmittel e.V. (Diätverband) auch mehr als 50 Unternehmen, Werbeagenturen, Verlage und Rechtsanwaltskanzleien.