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Update: Referentenentwurf zur Umsetzung der Know-How-Richtlinie

2 May 2018

Erfreulicher- und konsequenterweise hat das BMJV erkannt und bekräftigt, dass angesichts bisher geltender Regelungen konkreter Umsetzungsbedarf besteht. Während wir im Februar noch die Möglichkeiten aufgezeigt haben, dem entweder durch Ergänzung der §§ 17 ff. UWG oder durch den Erlass eines eigenen Gesetzes nachzukommen, hat sich das BMJV nun für Letzteres entschieden und – neben vorgeschlagenen Folgeanpassungen in der Strafprozessordnung ("StPO"), dem Gerichtskostengesetz ("GKG") und dem Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb ("UWG") – ein einheitliches Gesetz zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen ("GeschGehG") entworfen.

Inkraftgetreten sein wird das GeschGehG zum Ablauf der Umsetzungsfrist am 9. Juni 2018 jedenfalls noch nicht: Vorgesehen ist ein Inkrafttreten drei Monate nach Verkündung.

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