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Insolvenzantragspflichten in Zeiten von Corona

20 March 2020

Die Coronakrise ist längst mit großer Wucht in der Wirtschaft angekommen und wird diese voraussichtlich über die nächsten Wochen und Monate begleiten. Die Politik versucht in ganz Europa mit diversen Hilfspaketen gegenzusteuern. Angesichts der rasanten und sich selbst überholenden Ereignisse sowie der massiven staatlichen Reaktionen werden unwillkürlich Erinnerungen an die Finanzkrise wach – es gibt jedoch wichtige Unterschiede. Die Bundesregierung hat angekündigt, mit den folgenden vier zentralen Maßnahmen eine Pleitewelle deutscher Unternehmen verhindern zu wollen: Erstens, eine Lockerung der Insolvenzantragspflichten bis zum 30. September 2020, soweit es um Corona-bedingte Krisensituationen geht. Zweitens, eine schnelle Zurverfügungstellung von Liquidität über ein KFW-Programm. Drittens, die Stundung von Steuerforderungen. Und viertens, eine Zugangserleichterung und Erweiterung des Instruments der Kurzarbeit, als Beitrag zur kurzfristigen Kostenreduzierung zum Ausgleich der erlittenen Umsatzeinbußen.

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