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Die neue EuGVVO gilt!

26 January 2015

Seit dem 10. Januar 2015 gilt die neue Verordnung (EU) Nr. 1215/2012 über die gerichtliche  Zuständigkeit und die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen in der Europäischen Union (EuGVVO). Sie löst damit die Verordnung (EG) Nr. 44/2001 ab. Kernpunkte der neuen EuGVVO sind die Abschaffung des Exequaturverfahrens, die Einschränkung von Rechtsmissbrauch innerhalb des Zuständigkeitsrechts (sog. "Torpedoklagen") und die Schaffung eines allgemeinen Verbrauchergerichtsstands. Die Schiedsgerichtsbarkeit bleibt hingegen weiterhin außerhalb des Anwendungsbereichs der EuGVVO.

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