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Das Lieferkettengesetz kommt!

11 June 2021

Am 11. Juni 2021 hat der Bundestag das Gesetz über unternehmerischen Sorgfaltspflichten in Lieferketten – kurz: Lieferkettengesetz – verabschiedet. Es tritt zum 1. Januar 2023 in Kraft und begründet umfangreiche Sorgfalts- und Berichtspflichten in Bezug auf Menschenrechte in der Lieferkette für in Deutschland ansässige Unternehmen.

Im globalisierten Handel umspannen Wertschöpfungs- und Lieferketten die ganze Welt. Die Beschaffungsmärkte für Vorleistungsgüter oder Fertigerzeugnisse jeglicher Fertigungsstufe liegen dabei oftmals in Entwicklungs- und Schwellenländern. Dort sind Standards für eine soziale, faire und nachhaltige wirtschaftliche Betätigung häufig weniger ausgeprägt als in entwickelten Industrienationen.

Kriterien der Environmental, Social, and Corporate Governance ("ESG") wie Arbeitsschutz, Bekämpfung von Ausbeutung und Kinderarbeit oder die Einhaltung von Umweltstandards stehen zunehmend im Fokus der Öffentlichkeit. Nach langen politischen Diskussionen hat der Bundestag am 11. Juni 2021 das Gesetz über die unternehmerischen Sorgfaltspflichten in Lieferketten beschlossen.

Der Gesetzentwurf, insbesondere die Erstreckung der Sorgfaltspflichten auf in Deutschland tätige ausländische Unternehmen, sowie eine mögliche zivilrechtliche Haftung bei Verstößen wurden bis zuletzt kontrovers diskutiert.

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