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Deutsches Mitbestimmungsrecht auf dem Prüfstand - Klage eines TUI-Aktionärs bleibt vor dem EuGH erfolglos

31 July 2017

Der EuGH hat in seinem Urteil vom 18.07.2017 entschieden, dass das deutsche Mitbestimmungsrecht weder gegen das Diskriminierungsverbot des Art. 18 AEUV noch gegen die Arbeitnehmerfreizügigkeit des Art. 45 AEUV verstößt. Er folgt damit der Einschätzung des Generalanwalts und sorgt für Erleichterung in deutschen Unternehmen mit mitbestimmten Aufsichtsräten und Arbeitnehmern im Unionsausland. Ihnen bleibt eine zeitraubende und kostspielige EU-weite Neuwahl der Arbeitnehmervertreter erspart.

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