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Bundesregierung beschließt Einführung eines bundesweiten Wettbewerbsregisters

5 May 2017

Am 29. März 2017 hat die Bundesregierung den Entwurf eines Gesetzes zur Einführung eines Wettbewerbsregisters beschlossen und ihn als "besonders eilbedürftige Vorlage" in den Bundesrat eingebracht. Ziel dieses Gesetzentwurfs, über den der Bundestag am 27. April 2017 in erster Lesung debattiert hat, ist es sicherzustellen, dass eine Vergabe öffentlicher Aufträge nur an solche Unternehmen erfolgt, denen keine erheblichen Rechtsverstöße zuzurechnen sind und die im Wettbewerb fair agieren.

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