Die durch das Mindestlohngesetz neu geschaffenen Pflichten und Risiken für den Hotelier
17 April 2015
Seit Jahresanfang ist das Mindestlohngesetz ("MiLoG") in Kraft. Es sieht deutschlandweit erstmals einen gesetzlichen und branchenübergreifenden Mindestlohn von EUR 8,50 brutto pro Arbeitsstunde vor. (Fast) jedes Unternehmen in Deutschland ist von dem MiLoG betroffen; einige Regelungen des MiLoG begründen beachtliche Risiken für Unternehmen. Nachfolgend werden die durch das MiLoG neu geschaffenen Pflichten und Risiken auf-gezeigt und Handlungsempfehlungen zur Risikominimierung gegeben.