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Anti-Terror-Screening – Arbeitsrechtliche Konsequenzen

31 March 2014

Vor dem Hintergrund der globalen Sicherheitslage werden an international tätige Unternehmen immer höhere Sicherheitsanforderungen gestellt. So überrascht es nicht, dass Privilegierungen im Außenhandel wie die AEO-Zertifizierung von speziellen Sicherheitsvorkehrungen abhängen. Eine davon ist das Screening der eigenen Arbeitnehmer anhand der Terrorismuslisten im Anhang I zu Nr. 881/2002 sowie zu Nr. 2580/2001 EG-Verordnung ("EG-VO"). Diese listen terrorverdächtige Personen auf, denen keinerlei finanzielle Mittel zur Verfügung gestellt werden dürfen.
Im Falle einer Übereinstimmung eines Arbeitnehmers mit den Daten der Listen stellt sich die bisher ungeklärte Frage, welche Konsequenzen sich für das Arbeitsverhältnis ergeben.

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