Newsletter 'Grunderwerbsteuerliche Neuregelung zur Vermeidung von RETT-Blocker-Strukturen bei nach dem 6.6.2013 verwirklichten Anteilsgeschäften'
4 July 2013
Am 07.06.2013 ist die sog. Anti-RETT-Blocker-Vorschrift (§ 1 Abs. 3a GrEStG) in Kraft getreten. Bei ab dem 07.06.2013 verwirklichten Rechtsvorgängen ist bei mittelbaren Beteiligungen bzw. Beteiligungsketten für die Frage, ob mindestens 95 % der Anteile in einer Hand vereinigt sind, "durchzurechnen".
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