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Spotlight 'Vollstreckungserleichterungen durch die Mietrechtsreform (Wohnraum)'

7 March 2013

Unser Februar/März-Spotlight befasst sich mit dem Thema der Vollstreckungserleichterungen durch die Mietrechtsreform. Kommt der (Wohnraum-) Mieter mit seinen Mietzahlungen in Verzug, bleibt der Vermieter zur Überlassung des Mietgegenstandes verpflichtet. Kündigt er wegen Nichtzahlung fristlos, kann er am Ende eines Hauptsacheverfahrens mit leeren Händen dastehen, weil die titulierten Ansprüche gegen den Mieter nicht mehr durchsetzbar sind. Die Mietrechtsreform bringt Vermietern in dieser Situation erleichterte Vollstreckungsmöglichkeiten.

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