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Erschwerung des Anschleichens – Gesetz zur Stärkung des Anlegerschutzes

8 April 2011

Am 7. April 2011 wurde das Gesetz zur Stärkung des Anlegerschutzes und Verbesserung der Funktionsfähigkeit des Kapitalmarkts (Anlegerschutzund Funktionsverbesserungsgesetz) im Bundesgesetzblatt verkündet.


Neben der Behandlung weiterer Themen zum Schutz von Anlegern und Kapitalmärkten verschärft das Gesetz die bisherigen wertpapierhandelsrechtlichen Vorschriften zur Beteiligungstransparenz. Der unbemerkte Aufbau von Beteiligungen an börsennotierten Aktiengesellschaften – als das sog. Anschleichen – wird damit erschwert.

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