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OLG Düsseldorf hebt Festlegung der Eigenkapitalzinssätze für die 3. Regulierungsperiode auf

22 March 2018

Die Beschwerden der Strom- und Gasnetzbetreiber gegen die Festlegungen der Eigenkapitalzinssätze Strom und Gas für die 3. Regulierungsperiode waren erfolgreich. Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat am 22. März 2018 die von der Bundesnetzagentur festgelegten Zinssätze aufgrund methodischer Mängel als fehlerhaft eingestuft und die Festlegungen aufgehoben.

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