Anpassung unternehmerischen Handelns an neues Know-How-Recht
28 February 2018
Die am 8. Juni 2016 erlassene Know-How-Richtlinie (EU) 2016/943 ist bis zum 9. Juni 2018 in Deutschland umzusetzen. Hierauf müssen sich Unternehmen angesichts zu erwartender Änderungen des Rechtsrahmens rechtzeitig einstellen. Durch die Know-How-Richtlinie wurde der Schutz von Geschäftsgeheimnissen vor rechtswidrigem Erwerb, rechtswidriger Nutzung und rechtswidriger Offenlegung erstmals umfassend europarechtlich kodifiziert. In Anbetracht der verlangten Mindestharmonisierung darf das deutsche Recht bei der notwendigen Umsetzung diesen nicht unterschreiten.
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