Neue Zulassungsfolgepflichten für Freiverkehrsemittenten durch die MAR
13 July 2016
Die Bestimmungen der Marktmissbrauchsverordnung (596/2014/EU – "MAR") gelten ab dem 3. Juli 2016 und erweitern den Anwendungsbereich bestimmter Zulassungsfolgepflichten auf Freiverkehrsemittenten.
Einleitung
Freiverkehrsemittenten unterlagen bislang lediglich dem Verbot des Insiderhandels und der Marktmani-pulation. Diese Pflichten sind nun in der MAR geregelt. Darüber hin-aus erweitert die MAR die gesetzli-chen Pflichten im Zusammenhang mit Eigengeschäften von Füh-rungskräften, Führen von Insider-listen sowie ad hoc-Publizität auf Emittenten, deren Finanzinstru-mente in einem multilaterale Han-delssysteme ("MTF") gehandelt werden, dort zum Handel zugelas-sen sind oder diese Zulassung beantragt wurde. Da die Freiver-kehrssegmente der deutschen Börsen unter den Begriff des MTF fallen, werden diese Pflichten ab dem 3. Juli 2016 uneingeschränkt auf Freiverkehrsemittenten an-wendbar sein. In diesem Newsletter werden die wesentlichen Zulas-sungsfolgepflichten vorgestellt, die künftig auf Freiverkehrsemittenten Anwendung finden......
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