Änderungen im WpHG und Neuregelung des Delisting: Umsetzung der Transparenzrichtlinie-Änderungsrichtlinie beschlossen
3 November 2015
Die Anwendung der Transparenzrichtlinie (2004/109/EG) wurde fünf Jahre nach ihrem Inkrafttreten durch die Europäische Kommission überprüft. Die daraus resultierenden Änderungen wurden in der Transparenzrichtlinie-Änderungsrichtlinie (2013/50/EU) zusammengefasst, die am 27. November 2013 in Kraft getreten und bis zum 27. November 2015 in nationales Recht umzusetzen ist. Die deutsche Umsetzung der Transparenzrichtlinie-Änderungsrichtlinie erfordert insbesondere Änderungen im WpHG, des darauf gestützten Verordnungsrechts sowie im WpPG, KAGB, WpÜG und HGB. Neben diesem "Pflichtprogramm" hat der Gesetzgeber eine gesetzliche Regelung des Delisting eingeführt.