BGH verschärft Anforderungen an verjährungshemmende Güteanträge
29 July 2015
Grundsatzentscheidungen vom 18. Juni 2015: Bundesgerichtshof urteilt, welche Anforderungen verjährungshemmende Güteanträge erfüllen müssen.
Diese Anforderungen sind streng: Der BGH fordert, dass Güteanträge zur Hemmung der Verjährung sehr konkret den individuellen Sachverhalt und den Umfang des geltend gemachten Anspruchs beschreiben müssen.
Zahlreiche Mustergüteanträge, die von Anlegern massenhaft eingesetzt wurden, genügen den Anforderungen nicht.
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