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Newsletter 'EuGVVO-Reform verabschiedet'

20 March 2013

Der Rat der Justizminister hat am 6. Dezember 2012 eine Reform der Verordnung
(EG) Nr. 44/2001 verabschiedet. Die Vorschriften der neuen Verordnung
(EU) Nr. 1215/2012 über die gerichtliche Zuständigkeit und die Anerkennung
und Vollstreckung von Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen werden ab
dem 10. Januar 2015 zur Anwendung kommen.

Kernpunkte sind die Abschaffung des Exequaturverfahrens, die Einschränkung
von Rechtsmissbrauch innerhalb des Zuständigkeitsrechts (sog. "Torpedoklagen")
und die Schaffung eines allgemeinen Verbrauchergerichtsstands. Die
Schiedsgerichtsbarkeit hingegen bleibt auch zukünftig außerhalb des Anwendungsbereichs
der EuGVVO.

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