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Newsletter 'Das neue Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz (KapMuG)'

14 November 2012

Am 1. November 2012 ist das neue KapMuG in Kraft getreten. Anleger können nun zusätzlich auch Schadensersatzansprüche im Zusammenhang mit Anlageberatung und -vermittlung kollektiv vor Gericht durchsetzen.

Neben Änderungen, die eine Vereinfachung und Beschleunigung des Musterverfahrens beabsichtigen, enthält das Gesetz neuartige Regelungen zu einem Kollektivvergleich, welche mit einer Opt-out-Regelung kombiniert sind. Außerdem gibt das neue KapMuG Anlegern die Möglichkeit, durch einfache Anmeldung ihrer Ansprüche faktisch von Musterentscheiden und -vergleichen zu profitieren. Gleichzeitig ist eine verstärkte Einschränkung elementarer Verfahrensrechte festzustellen. Die Änderungen dürften mittelfristig erhebliche Auswirkungen in der Praxis entfalten.

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