Steuerliche Erleichterungen aufgrund des Coronavirus
20 March 2020
Im Rahmen einer gemeinsamen Pressekonferenz haben Olaf Scholz (Bundesfinanzminister) und Peter Altmaier (Bundesminister für Wirtschaft und Energie) am 13. März 2020 ein weitreichendes Maßnahmenbündel zur Unterstützung von Unternehmen in der derzeitigen Krise vorgestellt.
Dieses Maßnahmenbündel beinhaltet dabei folgende steuerliche Liquiditätshilfen:
- Erleichterung bei der Gewährung von Stundungen
- Leichtere Anpassung von Vorauszahlungen
- Verzicht auf Vollstreckungsmaßnahmen beziehungsweise Säumniszuschläge bis zum 31. Dezember 2020 sowie
- Anweisung an die Generalzollverwaltung und das Bundeszentralamt für Steuern, bei solchen Steuern, die von ihnen verwaltet werden (z.B. Energiesteuer, Luftverkehrssteuer, Versicherungssteuer und Umsatzsteuer), den Steuerpflichtigen entgegenzukommen.
Um diese Soforthilfe in Anspruch nehmen zu können, empfehlen wir, sich zeitnah mit der Finanzverwaltung in Verbindung zu setzen. Weitere, über diese Liquiditätshilfen hinausgehende Maßnahmen, wie z.B. der teilweise Verzicht auf Steuern sind vorerst nicht vorgesehen.
Download PDF