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Bundestag beschließt schärfere Maßnahmen zur Vermeidung von Lieferengpässen bei Arzneimitteln

18 February 2020

Der Bundestag hat am 13. Februar das "Gesetz für einen fairen Kassenwettbewerb in der gesetzlichen Krankenversicherung" (GKV-FKG) beschlossen. Dieses beinhaltet auch mehrere Änderungen des Arzneimittelgesetzes, um Lieferengpässe bei Arzneimitteln besser bekämpfen zu können.

Pharmaunternehmer und Arzneimittelgroßhändler müssen sich künftig auf strengere Regelungen einstellen. Dazu gehören u.a. gesetzliche Informationspflichten zu Lagerbeständen, Produktion und Absatzmengen bestimmter Arzneimittel. Bei Engpässen kann zudem angeordnet werden, dass die Pharmaunternehmer oder Arzneimittelgroßhändler größere Mengen der betroffenen Arzneimittel auf Vorrat lagern müssen. Das Gesetz soll voraussichtlich Ende März/Anfang April 2020 in Kraft treten. Es bedarf keiner Zustimmung des Bundesrats.

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