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Clifford Chance

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Briefings

Fristablauf: Frist zur Erlangung bzgl. Zahlung der EEG-Umlage bei Scheibenpachtmodellen endet am 31. Mai 2017

11 May 2017

Nur noch bis zum 31. Mai 2017 kann durch Meldung beim zuständigen Netzbetreiber ein Leistungsverweigerungsrecht hinsichtlich einer Zahlung der EEG-Umlage erlangt werden. Die entsprechende "Amnestie-Regelung" in Bezug auf sog. Scheibenpachtmodelle hat der Gesetzgeber Ende 2016 mit § 104 Abs. 4 EEG 2017 eingeführt.

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