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BGH: Dritte Säule der Beraterhaftung

3 May 2016

Nachdem die sog. "Ille-Entscheidung des BGH aus dem Jahr 2011 für mehr als vier Jahre das Maß aller Dinge im Bereich der Beratungshaftung von Banken und Finanzdienstleistern im Zusammenhang mit Swap-Verträgen war, hat der BGH in den vergangenen 12 Monaten drei weitere Swap-Entscheidungen getroffen, die die Anforderungen an die Beratungspflichten näher konkretisieren.

Der Newsletter fasst die neuen Urteile des BGH kompakt zusammen und fügt sie in das Gesamtbild der bisherigen Rechtsprechung des BGH zur Haftung beratender Banken ein.

  • BGH formt integritätsgerechte Beratung als dritte Säule der Beraterhaftung aus
  • Anlageberater sind verpflichtet, über verdeckte Interessenkonflikte aufzuklären
  • Interessenkonflikte sind
    • verdeckte Provisionen der beratenden Banken
    • der verdeckte anfänglich negative Marktwert eines Swap-Vertrages aus Kundensicht

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