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Praxis der DPR-Abschlussprüfungen und kapitalmarktrechtliche Auswirkungen

11 June 2012

Die Deutsche Prüfstelle für Rechnungslegung DPR e.V. (DPR) bleibt weiterhin sehr aktiv. Im letzten Jahr stellte sie bei insgesamt 110 Prüfungen in jedem vierten Fall Fehler in der Rechnungslegung fest. Die anschließende Veröffentlichung der festgestellten Fehler birgt für die betroffenen Unternehmen die Gefahr erheblicher Reputationsschäden. Kommt es zu einem Prüfverfahren, sollten Unternehmen grundsätzlich kooperieren und versuchen, die DPR von der Richtigkeit der Rechnungslegung zu überzeugen. Rechtliche Schritte zur Vermeidung einer Veröffentlichung hatten bisher nur selten Erfolg.

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