Datenschutz und E-Discovery
31 January 2011
In den letzten Monaten häufen sich die Fälle, in denen deutsche Unternehmen
im Zusammenhang mit gerichtlichen oder behördlichen Verfahren
in den USA zur Vorlage von Informationen und Dokumenten aufgefordert
werden. Typischerweise kommt es dabei zu Reibungspunkten zwischen
dem hoheitlich sanktionierten Informationsbegehren aus den USA und
dem deutschen Datenschutzrecht. Das Unternehmen will einerseits nicht
seine rechtliche Situation in dem US-Verfahren durch mangelnde Kooperation
verschlechtern. Andererseits müssen Verstöße gegen das deutsche
Datenschutzrecht – und damit verbundene Reputationsschäden – vermieden
werden. Dieser Newsletter gibt einen Überblick über die Rechtslage
und zeigt Optionen und Risiken für die betroffenen Unternehmen.