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Sanierungserlass bei Altfällen nur noch bei verbindlicher Auskunft

1 November 2017

Nach zwei BFH-Urteilen vom 23.08.2017 darf der sogenannte Sanierungserlass des Bundesministeriums der Finanzen (BMF) grundsätzlich auch nicht auf Altfälle angewendet werden. Wurde jedoch bereits eine verbindliche Auskunft erteilt und nicht aufgehoben, zurückgenommen oder widerrufen, kommt unseres Erachtens weiterhin die Anwendung des Sanierungserlasses in Betracht.

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