Newsletter 'BFH schränkt den Anwendungsbereich des § 1 Abs. 2a GrEStG bei mittelbaren Anteilsübergängen erheblich ein'
4 July 2013
Gehen innerhalb von fünf Jahren mindestens 95% der Anteile am Vermögen einer grundstückshaltenden Personengesellschaft unmittelbar oder mittelbar auf neue Gesellschafter über, gilt dies gemäß § 1 Abs. 2a GrEStG als ein auf die Übereignung des Gesellschaftsgrundstücks auf eine neue Personengesellschaft gerichtetes Rechtsgeschäft.