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Spotlight 'Unwirksame Vertragsstrafeversprechen für Zwischentermine'
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717Kb | German
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In den vergangenen Jahren hat die Rechtsprechung die Anforderungen an die
Wirksamkeit von Vertragsstraferegelungen in allgemeinen Geschäftsbedingungen
(AGB) stetig verschärft. Maßstab für die AGB-Kontrolle sind
gemäß § 307 BGB die wesentlichen Grundgedanken der einschlägigen
gesetzlichen Regelung (im Fall der Vertragsstrafe: §§ 339 ff. sowie § 286 BGB),
auf deren Basis eine Angemessenheitskontrolle vorgenommen wird.
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