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Europäische Kommission ändert den Kartellrechtsrahmen für Beziehungen zwischen Herstellern und Handel - New Vertical Block Exemption - April 2010
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62Kb | German
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Am 20. April 2010 wurden die neue Gruppenfreistellungsverordnung für vertikale
Vereinbarungen ("GVO") und neue Leitlinien für vertikale Beschränkungen
("Leitlinien") veröffentlicht. Die neuen Regelungen sind namentlich für Hersteller
und Händler von Konsumgütern interessant: Für Händler mit großer Nachfragemacht
wird es aufwändiger, die Zulässigkeit ihrer Bezugsvereinbarungen
nachzuweisen. Größere Klarheit erhalten Hersteller und Handel dagegen hinsichtlich
des Internet-Vertriebs und der Einflussname auf Wiederverkaufspreise.
Gleiches gilt für die Beurteilung von Category Management oder bestimmter
Lieferantenzahlungen. Zu diesen und weiteren Aspekten vertikaler Vertriebsund
Bezugsbindungen liefern die neuen Leitlinien Anhaltspunkte unter Berücksichtigung
der kartellrechtlichen Rechtsprechung und Verwaltungspraxis des
letzten Jahrzehnts.
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