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Die Novelle des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes (KWK-G) 2012

21 June 2012

Der Bundesrat hat in seiner Sitzung am vergangenen Freitag das vom Bundestag am 24.05.2012 verabschiedete Gesetz zur Änderung des Kraft-Wärme-Kopplungs-Gesetzes gebilligt und von einem Einspruch abgesehen. Die Gesetzesänderung kann damit nach Ausfertigung durch den Bundespräsidenten und Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt in Kraft treten. Nachdem im vergange-nen Jahr das EEG umfangreich novelliert wurde, soll mit der jetzt beschlossenen Änderung des KWK-G auch im Bereich der konventionellen Energieträger durch gezielte Änderungen eine stärkere Förderung und damit ein Ausbau der Kraft-Wärme-Kopplung erzielt und damit eine Effizienzsteigerung im Bereich der konventionellen Energieerzeugung erreicht werden. Denn ausweislich des novellierten § 1 KWK-G soll das Gesetz einen Beitrag zu der geplanten Erhöhung der Stromerzeugung aus Kraft-Wärme-Kopplung auf 25 % bis zum Jahr 2020 leisten.

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