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Clifford Chance

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Briefings

Der Mindestlohn kommt – und er geht alle etwas an!

13 November 2014

Ab dem 1. Januar 2015 gilt in Deutschland ein allgemeiner flächendeckender gesetzlicher Mindestlohn. "Die Höhe des Mindestlohns beträgt ab dem 1. Januar 2015 brutto 8,50 EUR je Zeitstunde." Klingt einfach – und viele Arbeitgeber denken, der Mindestlohn geht sie nichts an. Das ist falsch. Das Mindestlohngesetz findet auf alle Arbeitgeber Anwendung, auch wenn sie selbst eine – möglicherweise sogar deutlich – über dem Mindestlohn von EUR 8,50 pro Stunde liegende Vergütung zahlen.

 

Inhalt

  • Grundsätze
  • Bestandteile des Mindestlohns
  • Mindestlohn je Zeitstunde
  • Fälligkeit des Mindestlohns
  • Überstunden und Arbeitszeitkonten
  • Unabdingbarkeit des Mindestlohns
  • Geringfügig Beschäftigte
  • Stück- und Akkordlohn
  • Haftung des Auftraggebers
  • Arbeitgeber mit Sitz im Ausland
  • Kontrolle und Durchsetzung durch Behörden
  • Erstellung und Bereithaltung von Dokumenten
  • Unterschreitung des Mindestlohns
  • Sanktionen
  • Anpassungsbedarf

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