Spotlight 'Unwirksame Vertragsstrafeversprechen für Zwischentermine'
8 May 2013
In den vergangenen Jahren hat die Rechtsprechung die Anforderungen an die
Wirksamkeit von Vertragsstraferegelungen in allgemeinen Geschäftsbedingungen
(AGB) stetig verschärft. Maßstab für die AGB-Kontrolle sind
gemäß § 307 BGB die wesentlichen Grundgedanken der einschlägigen
gesetzlichen Regelung (im Fall der Vertragsstrafe: §§ 339 ff. sowie § 286 BGB),
auf deren Basis eine Angemessenheitskontrolle vorgenommen wird.